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Biyoçeşitliliğin Korunması Politikası
NACHHALTIGKEITSRICHTLINIEN

Biyoçeşitliliğin Korunması Politikası

1. ZWECK

Der Zweck dieses Leitfadens besteht darin, zum Schutz des natürlichen Lebens, zur Förderung der biologischen Vielfalt sowie zur nachhaltigen Aufrechterhaltung des ökologischen Gleichgewichts auf dem Grundstück und in der Umgebung des Turunç Premium Hotel beizutragen.

2. GELTUNGSBEREICH

Der Leitfaden umfasst alle Tätigkeiten, die innerhalb der Hotelgrenzen und in der näheren Umgebung durchgeführt werden. Alle Mitarbeitenden sowie die im Namen des Hotels tätigen Geschäftspartner sind in diese Anwendungen einbezogen.

3. ANWENDUNGEN UND TÄTIGKEITEN

3.1. Schutz einheimischer Pflanzenarten

  • Im Hotelgarten und in dessen Umgebung werden einheimische Pflanzenarten bevorzugt, die für die Region Marmaris-Turunç geeignet sind.
  • Die Pflanzen werden den Gästen über Informationstafeln mit QR-Code vorgestellt.
  • Das Pflanzeninventar wird mindestens einmal jährlich aktualisiert und dokumentiert.

3.2. Naturfreundliche Gartenpraktiken

  • Es werden keine chemischen Düngemittel und Pestizide verwendet; es kommen ausschließlich natürliche Schutzmethoden zur Anwendung.
  • Die Bewässerungssysteme gewährleisten durch das Tröpfchenverfahren und eine bedarfsgerechte Steuerung Wassereinsparungen.

3.3. Beleuchtungsrichtlinie

  • Für die Nachtbeleuchtung werden gerichtete und Niederspannungssysteme verwendet.
  • Die Beleuchtung ist so konzipiert, dass sie den natürlichen Zyklus nachtaktiver Insekten und Vogelarten nicht stört.

3.4. Maßnahmen zum Schutz der Tierwelt

  • Die in der Umgebung des Hotels beobachteten Vögel, Eidechsen, Schmetterlinge und sonstigen Arten werden überwacht und dokumentiert.
  • Das Personal wird darüber informiert, beim Kontakt mit der Tierwelt umsichtig zu handeln.

3.5. Eingriffe in die Natur und Ausgleichsverfahren

  • Vor jeglichen Bau- oder Instandhaltungsarbeiten wird eine Bewertung der Umweltschäden durchgeführt.
  • Werden negative Auswirkungen festgestellt, so werden Ausgleichsmaßnahmen wie das Pflanzen von Setzlingen, die Wiederherstellung von Lebensräumen und ähnliche Maßnahmen eingeleitet.

3.6. Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen

  • Die Personalschulung wird mindestens einmal jährlich durchgeführt; zu den Themen gehören die lokale Biodiversität, einheimische Arten und naturfreundliche Praktiken.
  • Für die Gäste werden kurze Informationsplakate und -karten erstellt.

3.7. Zusammenarbeit mit NGOs und lokalen Gemeinschaften

  • Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit lokalen Umweltorganisationen werden geprüft.
  • Die freiwillige Teilnahme an Schutz- und Verbesserungsprojekten wird gefördert.

4. ÜBERWACHUNG UND BEWERTUNG

  • Alle Anwendungen werden jährlich vom Nachhaltigkeitsbeauftragten überprüft.
  • Das Pflanzeninventar, die Beobachtungen der Tierwelt und die Schulungsaufzeichnungen werden regelmäßig archiviert.
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